Liebe Eltern unserer neuen Erstklasskinder,
wir freuen uns schon jetzt darauf, Ihr Kind bald bei uns an der Hainschule begrüßen zu dürfen.
Am 9. Juli 2024 dürfen alle neuen Erstklasskinder der Hainschule von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Hainschulluft schnuppern – wir freuen uns darauf!
Am Dienstag, den 23.01.2024 findet um 19.00 Uhr ein erster Informationsabend für die Eltern unserer künftigen Schulkinder statt. Alle wichtigen Informationen hierfür erhalten Sie in den nächsten Tagen über den Postweg.
Welche Kinder werden eingeschult:
Regulär schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die GS zurückgestellt wurden.
- Besonderheit „Einschulungskorridor“: Bei den Kindern, die im Juli, August oder September 2024 sechs Jahre alt werden, können die Eltern entscheiden, die Einschulung erst im Jahr 2025 vorzunehmen. Die Kinder müssen allerdings (da sie regulär schulpflichtig sind, s.o.) das Einschulungsverfahren mit Schulspiel und Schuleinschreibung am 06.03.2024 zunächst durchlaufen. Bei der Schulanmeldung erhalten Sie dann ein entsprechendes Formblatt, in dem Sie Ihre Entscheidung dokumentieren.
- Ferner wird auf Antrag der Eltern ein Kind, das im Oktober, November oder Dezember 2024 sechs Jahre alt wird, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
- Auch Kinder, die ab dem 01. 01. 2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden – aber nur mit schulpsychologischem Gutachten.
Zurückstellung:
Wenn Ihr Kind vor dem 01.07.2024 sechs Jahre alt wird und noch nicht eingeschult werden soll, so kann eine Zurückstellung erfolgen. Diese erfolgt durch die Schulleitung, falls wichtige Gründe vorliegen sollten, und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
In allen beschriebenen besonderen Fällen sind Beratungsgespräche zunächst mit den Fachkräften der Kindergärten sowie im Anschluss mit der Schule die Basis für eine bestmögliche Entscheidung zum Wohle des Kindes.