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Besuch bei den Symphonikern

Die dritten und vierten Jahrgangsstufen besuchten die Bamberger Symphoniker. Nora Gomringer, als Maestro Maus verkleidet, las das Buch „Die wilde Symphonie“ vor und das Orchester begleitete sie. Die Kinder haben mitgeklatscht, auf dem Sitz dirigiert und konzentriert gelauscht.

Infos zum Schulstart am 08.11.2021

Liebe Eltern und Erziehungsbrechtigte,

wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat sich das bayerische Kabinett am Mittwoch über das weitere Vorgehen hinsichtlich der Corona-Lage in Bayern beraten. Folgende Konsequenzen haben sich daraus für den Schulstart nach den Herbstferien ergeben:

Maskenpflicht im Unterricht

Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Die Regelung ist vergleichbar mit den Regelungen zu Beginn des Schuljahres und sollen die Ansteckungsgefahr bei den aktuell steigenden Inzidenzzahlen verringern. Dies gilt für die Grundschule bisher lediglich in der ersten Schulwoche. Dabei genügt eine Community-Maske, OP-Masken werden empfohlen.

Im Freien muss weiterhin keine Maske getragen werden.

Testpflicht Montag, 8.11.2021

Aufgrund des Infektionsgeschehens werden alle Schüler*innen am Montag, 08.11.2021 einen Corona-Selbsttest zu Unterrichtsbeginn durchführen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind bereits mit einem Nachweis eines 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests in die Schule zu schicken.

Diese zusätzlichen Selbsttestungen sind unabhängig von den Pooltestungen zu sehen, da das Ergebnis einer Pooltestung erst am Abend vorliegt. Im weiteren Verlauf werden die Pooltestungen wie gehabt durchgeführt.

Intensivierte Testungen nach bestätigten Infektionsfall in einer Klasse

Ebenso wurde beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Unterrichtstagen in der betroffenen Klasse negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen. Auch geimpfte oder genesene Schüleri*innen nehmen daran teil. Externe Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden (POC-Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

D. Hentschel, Rektor

Neue Hygieneregeln ab Montag!

Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.
Ansonsten besteht – wie bisher – im Inneren des Schulgebäudes außerhalb des Unterrichts (z. B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Im Außenbereich der Schule (z. B. auf dem Pausenhof) muss keine Maske getragen werden. Wenn jemand trotzdem freiwillig eine Maske tragen möchte, ist dies selbstverständlich möglich.

Infos zur ersten Schulwoche

Am ersten Schultag endet die Schule für alle Kinder um 11:20 Uhr. Die Erstklässler*innen werden einige Minuten früher zu den wartenden Eltern gebracht.

Für die ersten Klassen dauert der Unterricht bis einschließlich Freitag bis 11:20 Uhr.

Für alle anderen Schüler*innen dauert der zweite Schultag bis 12:20 Uhr.

Ab dem dritten Schultag gilt die Unterrichtsdauer des Stundenplans.